Einzelunterricht

Klavier, Klavier Jazz/Rock/Pop, Keyboard, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Schwyzer-Örgeli, Violine / Viola, Cello, Kontrabass, E-Bass, Gitarre, E-Gitarre, Querflöte, Natwärischpfeife, Panflöte, Block- und Altflöte, Oboe, Klarinette, Tigerklarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Cornet, Es-Horn, Bariton / Euphonium, Tuba, Posaune, Waldhorn, Perkussion/Schlagwerk, Walliser Hackbrett, Trommel, Sologesang, Gesang Jazz/Rock/Pop, Jodelgesang, Alphorn

33 Lektionen pro Schuljahr (inkl. Vortragsübung und freiwilliger Stufentest). Bei Eintritt ab dem 2. Semester 16.5 Lektionen bis Schuljahresende.
 

Schulgeld Pro Semester Total pro Schuljahr

Kinder & Jugendliche
30-Minuten-Lektionen

CHF 645.-- 

CHF 1‘290.-- (33 Lektionen)

Kinder & Jugendliche
30-Minuten-Lektionen
14-täglicher Unterricht (1/2-Pensum)

CHF 323.--  CHF 646.-- (16.5 Lektionen)

Kinder & Jugendliche
30-Minuten-Lektionen
Tandem-Unterricht (2er-Gruppe)

CHF 323.-- CHF 646.-- (33 Lektionen)

Kinder & Jugendliche
40-Minuten-Lektionen

CHF 860.--

CHF 1‘720.-- (33 Lektionen)

Kinder & Jugendliche
40-Minuten-Lektionen
14-täglicher Unterricht (1/2-Pensum)

CHF 430.-- CHF 860.-- (16.5 Lektionen)

Kinder & Jugendliche
40-Minuten-Lektionen
Tandem-Unterricht (2er-Gruppe)

CHF 430.-- CHF  860.-- (33 Lektionen)

Erwachsene
30-Minuten-Lektionen

CHF 1'088.--

CHF 2'176.-- (33 Lektionen)

Erwachsene
40-Minuten-Lektionen

CHF 1‘450.--

CHF 2‘900.-- (33 Lektionen)


Für Anfänger*innen wird zur Festigung der musikalischen Grundlagen ausdrücklich eine Lektionsdauer von mindestens 30 Minuten empfohlen.

* Jugendliche bis 18 Jahre:
Der Jugendtarif gilt für Schüler*innen die während des Schuljahres, d.h. nach dem 1. September des betreffenden Jahrgangs, 18-jährig werden. Fällt der Geburtstag vor den 1. September gilt ohne Gesuchstellung an die Schulleitung automatisch der Erwachsenentarif.

Schüler*innen die als Vollzeitstudent bei einer Schule eingeschrieben sind (Mittelschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, universitäre Hochschulen, etc.), oder eine Lehre absolvieren, können bis zum erreichten 25. Altersjahr bei der Schulleitung der amo ein Gesuch für eine Beibehaltung des Jugendtarifs einreichen.

Gesuchstellung für Jugendtarif:
Die Gesuche sind jährlich zu stellen. Dem Gesuch ist eine aktuelle Bestätigung des jeweiligen Schuljahres der entsprechenden Schule bzw. des Lehrstellenbetriebs beizulegen. Bei einem Eintritt im 1. Semester muss das Gesuch bis zum 15. September, bei einem Eintritt im 2. Semester bis zum 15. Februar beim Schulleiter eingereicht werden.

Gemeindebeteilung:
Die meisten Oberwalliser Gemeinden beteiligen sich über die amo mit 25 % am Schulgeld der Schüler*innen ihrer Gemeinde.
Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder beim amo-Sekretariat.

Gesuch Schulgeldermässigung:
Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit eine Ermässigung des Semestergeldes zu beantragen. Diese Ermässigung geht voll zu Lasten der Musikschule und bezweckt, dass auch Kinder aus Familien mit bescheidenem Einkommen und Vermögen den Unterricht besuchen können. Die Ermässigung wird nur beim Jugendtarif im Einzelunterricht gewährt.

Wenn das Reineinkommen der Familie mit Einbezug des steuerbaren Reinvermögens (massgebend ist die Veranlagungsverfügung des vorherigen Jahres) unter den Limiten des untenstehenden Regulativs liegt, kann man bis spätestens 31. August (Einstieg 1. Semester) oder bis spätestens 15. Januar (Einstieg 2. Semester) beim amo-Sekretariat die nötigen Antragsformulare bestellen.

Regulativ